@ Groucho und MagicGuitar:
Irgendwie passt das schon zusammen, nur, wie so oft, nicht ganz einfach. Kommen wir nochmal zurück zum Gurt, da lässt sich ein Ausgangsgedanke ganz gut nachverfolgen:
Ein Einwand lautete damals: solange der Gesetzgeber nichts tut, bleibt jeder für sich allein verantwortlich. Wenn er aber eine Pflicht anordnet, ist er für jeden gurtbedingten Schaden, möge er auch noch so selten sein, verantwortlich, und deshalb darf er das nicht. Das gleiche Argument findet man heute – gelegentlich – auch in der Impfgegnerszene. Und schon sind wir bei dem Thema der Zwangsmedikation.
Die Übergänge, was an solchem Zwang geboten, akzeptabel oder übermäßig ist, sind fließend. Ich bezweifle offen gesagt, dass man eine restlos überzeugende Differenzierung auf der Ebene ausgewählte Lebensbereiche/essentieller Grundbedarf hinbekommt.
In derartigen Fällen haut die Staatspraxis den Knoten durch: was der Gesetzgeber will und was nicht gerade verfassungswidrig ist, hat man eben hinzunehmen. Und sei es auch nur bis zur besseren Erkenntnis, oder bis zur Bildung anderer Mehrheiten.